Anti Gesetzgebung in der Schweiz

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Melden Sie uns strafrechtlich relevante Internetinhalte, insbesondere aus den Bereichen illegale Pornografie (sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten), Gewaltdarstellungen, Extremismus, Rassismus sowie Hinweise auf unbefugtes Eindringen in Computersysteme, Verbreitung von Computerviren, Datenbeschädigung, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzungen und illegalen Waffenhandel.


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Falls Sie bei Ihrem Besuch im Internet auf möglicherweise illegale Inhalte stossen, versuchen Sie möglichst genaue Angaben über den entsprechenden Inhalt und die Fundstelle zu machen. Wichtig sind neben der kompletten URL, Angaben über Zeit und Datum des Auffindens, die genaue Bezeichnung der betroffenen Newsgroups, Dateien oder Angebote, allfällige Nicknamen oder E-Mail-Adressen der Teilnehmer sowie Angaben zum (Dialog-)Inhalt.

Achtung Strafbarkeit!
Die Beweissuche ist Aufgabe der Polizei. Beachten Sie, dass bereits der Besitz von kinderpornografischem Material strafrechtlich geahndet wird. Speichern (download) und drucken Sie aus diesem Grund keinerlei Material mit illegaler Pornographie zu Beweiszwecken! Antworten Sie keinesfalls auf möglicherweise strafbare Anzeigen und suchen Sie nicht aktiv nach strafrechtlich relevanten Internetinhalten.

E-Mail-Analyse

Als Spam bezeichnet man unaufgefordert und automatisiert zugesandte Massenwerbung, worunter auch Spam-E-Mails fallen. Der beste Schutz vor Spam-E-Mails besteht aus einem sorgsamen Umgang mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Beachten einiger Grundregeln.Ab dem 1. April 2007 ist Spam in der Schweiz grundsätzlich verboten.

Mit der KOBIK-Spam-Analyse kann herausgefunden werden, ob ein E-Mail aus der Schweiz stammt und über welchen Schweizer Provider es versendet wurde. Jeder Provider muss eine Meldestelle für über seine Dienste versendeten Spam unterhalten. (Art. 45 Abs. 2 und Art. 45a des Fernmeldegesetzes sowie Art. 82 und Art. 83 der Verordnung über Fernmeldedienste)

Kobik

>>Spam-Email-Analyse<<

 

 

Antispam-Gesetzgebung in der Schweiz

Werden Sie durch Spam belästig? Spam bezeichnet unaufgefordert und automatisiert zugesandte Massenwerbung, worunter auch Spam-E-Mails fallen. Der beste Schutz vor Spam-E-Mails besteht aus einem sorgsamen Umgang mit Ihrer Email-Adresse und dem Beachten einiger Grundregeln. Spam macht jedoch einen grossen Anteil des weltweiten E-Mail-Verkehrs aus und lässt sich nicht vollkommen vermeiden.

Ab dem 1. April 2007 ist Spam in der Schweiz grundsätzlich verboten. Fernmeldetechnisch gesendete Massenwerbung ist nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Laut Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, muss Massenwerbung, welche nicht in direktem Zusammenhang mit vom Empfänger angeforderten Inhalten steht, grundsätzlich folgende drei Bedingungen erfüllen:

  1. Die Massenwerbung muss nach Einwilligung des Empfängers gesendet werden (Opt-in-Modell),
  2. einen korrekten Absender enthalten und
  3. einen Hinweis auf eine kostenlose Ablehnungsmöglichkeit enthalten.

Einzige Ausnahme zur Opt-in-Bestimmung ist Folgende: Wer bei einem Kauf seine Adresse angibt und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen wird, dessen Adresse kann vom Verkäufer für eigene Werbung genutzt werden.

Erfüllt die fernmeldetechnisch gesendete Massenwerbung diese Kriterien nicht, dann handelt es sich um Spam und um unlauteren Wettbewerb. Sollten Sie also durch Spam aus der Schweiz belästigt werden, dann können Sie dagegen vorgehen. Um herauszufinden, ob der Spam aus der Schweiz stammt und an wen Sie sich in so einem Falle wenden können, gehen Sie wie folgt vor:

  • Benutzen Sie die KOBIK-Spam-Analyse (siehe unten) um herauszufinden, ob der Spam von der Schweiz aus gesendet oder weitergeleitet wurde und wenn ja über welchen Fernmeldedienstanbieter (Internet-Provider). Für die Spam-Analyse benötigen Sie die Kopfzeile des Spam-E-Mails. Wie Sie diese herauslesen können, erklärt diese Anleitung (PDF).
  • Handelt es sich dabei um einen Schweizer Fernmeldedienstanbieter, dann können Sie ihm den Versand von Spam über seine Meldestelle mitteilen. Die Anbieter sind verpflichtet - wenn sie davon Kenntnis haben - zu verhindern, dass ihre Kunden Spam senden oder weiterleiten.
  • Spam ist strafbar, wenn er vorsätzlich versendet wird. Das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes setzt voraus, dass dies wissentlich geschieht. Handelt es sich beim Spam also um vorsätzlich versendete unlautere Massenwerbung mit Bezug zur Schweiz, dann besteht für Sie die Möglichkeit, bei Ihrer lokalen Polizeidienststelle Anzeige gegen die werbende Firma oder den Absender zu erstatten. Sie sollten dabei abwägen, ob ein allfälliges Strafverfahren im Verhältnis zum entstandenen Schaden sinnvoll erscheint. Spam ist ein Antragsdelikt und die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.

KOBIK-Spam-Analyse*

Kopfzeile:

* Diese automatisierte Analyse der Kopfzeilen-Informationen soll auf einfache Weise einen Hinweis auf die Herkunft des E-Mails ermöglichen. Dieser Prozess ersetzt nicht die manuelle Auswertung.


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